Bereits bei der ersten Vorstellung der Patientin hätte bei Vorliegen mehrerer radiologischer Instabilitätskriterien eine primäre Operationsindikation bestanden. Im anschließenden Rechtsstreit warf die Patientin den behandelnden Ärzten eine falsche Behandlung ihrer distalen Radiusfraktur mit daraus resultierenden starken Schmerzen sowie einer Fehlstellung im rechten Handgelenk vor, welche sie im Alltag erheblich behindern.ĭas Gutachten der Schlichtungsstelle stellte eine fehlerhafte Behandlung im Sinne einer objektiv nicht nachzuvollziehenden Indikationsstellung fest. So zeigte sich 9 Monate nach dem Unfall trotz einer 7-monatigen krankengymnastischen Beübung eine Bewegungseinschränkung im rechten Handgelenk mit lokaler Weichteilschwellung. Trotz zunehmender Dislokation im Rahmen der radiologischen Kontrollen wurde die Stellung von den behandelnden Ärzten als achsgerecht bezeichnet, weswegen eine therapeutische Konsequenz im Sinne eines Verfahrenswechsels auf ein operatives Vorgehen ausblieb. Nach initialer Reposition in Bruchspaltanästhesie erfolgte eine konservative Therapie im gespaltenen Unterarmgips. (), "CHAPTER 20 - Analysis of Splints", Hand and Upper Extremity Splinting (Third Edition), Saint Louis: Mosby, pp. 539–574, doi: 10.1016/b978-080167522-5.Eine 74-jährige Patientin zog sich im Rahmen eines Sturzes eine distale Radiusfraktur mit Abriss des Processus styloideus ulnae zu.
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